++Handwerkerhaus sucht neue Familie++
Beschreibung:
Dieses Einfamilienhaus, ursprünglich im Jahr 1900 erbaut, überzeugt durch seinen historischen Charme und bietet vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten für kreative Köpfe. 1964 wurde das Haus durch einen Anbaut erweitert und 1974 sogar aufgestockt – sodass heute eine großzügige Wohnfläche von ca. 130 m² zur Verfügung steht.Das Haus befindet sich auf einem ca. 239 m² großen Grundstück und ist mit einer modernen Gaszentralheizung aus dem Jahr 2021 ausgestattet, was eine solide Basis für eine energetische Sanierung bildet.
Das Haus bietet ideale Voraussetzungen für handwerklich begabte Käufer oder Investoren, die ein Objekt mit Charakter suchen und es nach eigenen Vorstellungen gestalten möchten.
Lagebeschreibung:
Haßloch, das größte Dorf in Rheinland-Pfalz, ist eine verbandsfreie Gemeinde und zählt rund 21.000 Einwohner. Haßloch liegt zwischen dem Rhein und der Deutschen Weinstraße und verfügt über einen direkten Anschluss an die Autobahn A65 nach Mannheim/Ludwigshafen oder Landau. Über die B39 ist Speyer oder Neustadt direkt zu erreichen. Ebenfalls besitzt Haßloch einen eigenen Bahnhof mit S-Bahn-Haltestelle. Eine sehr gute Infrastruktur lässt hier keine Wünsche offen. Ob Kindertagesstätte, Grundschule, weiterführenden Schulen ärztliche Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten oder Vereinsleben ist hier alles vorhanden. Der Haßlocher Wald lockt mit zahlreichen Freizeitaktivitäten wie z.B. Reiten, Wandern, Walking oder Laufen. Wer es lebhafter mag kommt im Holiday Park voll auf seine Kosten: Action und Spaß für die ganze Familie sind hier garantiert.Ausstattung:
Energieausweis:
- A+
- A
- B
- C
- D
- E
- F
- G
- H
- Baujahr:
- 1900
- Endenergiebedarf:
- 451,4 kWh/(m²a)
- Energieausweis:
- Bedarfsausweis Gewerbe
- Energieeffizienzklasse:
- H
- Energieausweis gültig bis:
- 08.04.2035
- Baujahr lt. Energieausweis:
- 1900
- wesentlicher Energieträger:
- Gas
Sonstige Angaben:
++Die Immobilie wird im offenen Bieterverfahren „DAVEit“ verkauft++Beim offenen Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Versteigerung. Deshalb muss der Verkauf nicht an den Höchstbietenden erfolgen. Ein rechtlicher Anspruch auf dem Erwerb der Immobilie, durch Abgabe des Höchstgebotes, besteht nicht.
Das bedeutet:
Der Bieter kann ein Gebot zurückziehen oder ändern, ohne dass ihm Kosten entstehen und
der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein Gebot anzunehmen (auch nicht das Höchstgebot).
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